Wer an einen Todesfall im Unternehmen denkt, denkt zuerst an Beerdigung, Kondolenzschreiben und Nachfolgeregelung. Ein Bereich wird dabei fast immer übersehen, bis er zum akuten Problem wird: die digitale Infrastruktur eines Betriebs.
Google-Unternehmensprofil, Firmenwebsite, Domain, Social-Media-Konten, oft sind all diese Zugänge an eine einzige Person gebunden. Stirbt genau diese Person, ohne dass jemand sonst Zugriff hat, kann eine Unternehmenswebsite wochenlang offline gehen oder ein Social-Media-Kanal des Unternehmens einfach verstummen, zu einem Zeitpunkt, an dem Kunden und Geschäftspartner ohnehin schon verunsichert sind.
Ein neuer Beitrag von Krisencoach Jens Schmidt beleuchtet dieses bislang wenig behandelte Thema aus rechtlicher und praktischer Sicht. Der Artikel geht unter anderem auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum digitalen Erbe ein, erklärt die Tücken bei der Übertragung eines Google-Unternehmensprofils und zeigt konkrete Schritte, mit denen sich Unternehmen schon heute gegen genau dieses Szenario absichern können.
Jens Schmidt ist seit Jahrzehnten Unternehmer und weiß aus eigener Erfahrung, wie viele kleine, unsichtbare Fäden ein Betrieb im Hintergrund zusammenhält. Nach dem plötzlichen Tod seines Sohnes Tim erlebte er selbst, wie viele organisatorische Fragen neben der eigentlichen Trauer plötzlich zu klären sind. Diese Erfahrung ist mit eingeflossen in den TRAUERKURS, sein Onlineprogramm, das Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer über mehrere Monate hinweg durch einen Verlust begleitet.
Der vollständige Beitrag eignet sich besonders für Unternehmen, die ihre digitalen Zugänge bislang nicht dokumentiert haben und sich für den Ernstfall absichern möchten.
