Über den Tod von Mitarbeitenden oder nahen Angehörigen wird im unternehmerischen Kontext inzwischen zumindest vereinzelt gesprochen. Ein Fall bleibt dabei erstaunlich unbeachtet: der Tod eines Geschäftspartners oder Mitgründers. Dabei ist genau diese Situation für viele Unternehmen doppelt riskant, menschlich, weil oft eine über Jahre gewachsene, sehr enge Beziehung endet, und rechtlich, weil Geschäftsanteile automatisch auf Erben übergehen, die mit dem Unternehmen häufig nichts zu tun haben.
Ohne klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann ein Betrieb in solchen Fällen innerhalb weniger Wochen handlungsunfähig werden.
Ein aktueller Beitrag von Krisencoach Jens Schmidt nimmt sich dieser wenig beachteten Situation an. Der Text erklärt unter anderem, was mit Geschäftsanteilen im Todesfall rechtlich geschieht, wann ein sogenannter Notgeschäftsführer notwendig wird, und warum die Trauer um einen Geschäftspartner gesellschaftlich oft nicht dieselbe Anerkennung erfährt wie die Trauer um ein Familienmitglied, obwohl sie sich in ihrer Intensität kaum unterscheidet.
Jens Schmidt kennt diese Gemengelage aus zwei Perspektiven. Als Unternehmer seit 1986 hat er selbst miterlebt, wie eng geschäftliche und persönliche Bindungen ineinander übergehen können. Und als Vater, der im Januar 2023 seinen Sohn Tim plötzlich und unerwartet verlor, weiß er auch, wie sich ein existenzieller Verlust anfühlt, der von einem Moment auf den anderen alles verändert.
Mit dem TRAUERKURS, seinem Onlineprogramm für Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer, gibt er diese Erfahrung heute an andere weiter, die einen Verlust verarbeiten müssen, während ihr Unternehmen weiterläuft.
Der vollständige Artikel richtet sich an alle, die entweder aktuell mit dieser Situation konfrontiert sind oder sich als Gesellschafterin beziehungsweise Gesellschafter rechtzeitig absichern möchten.
